Nein? Wir schon! Und wir zeigen Ihnen gerne, wie auch Sie davon profitieren können. Stichwort: multimedialer 3D-Content
Was genau wird gefördert?
Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation im Mittelstand zu unterstützen. So sollen mehr Investitionen in zukunftsweisende Technologien und Chancengleichheit durch digitale Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Good Point!
Nutzen Sie hierfür Ihre vorhandenen Konstruktionsdaten oder unser Know-how im Bereich 3D-Fotografie. Mit unserer Hilfe kreieren Sie schnell und kostengünstig immersive Erlebnisse für Ihre Kund*innen. Nebenbei steigern Sie die Interaktionsrate Ihrer Website und befüllen Ihre digitalen Verkaufskanäle mit aussagekräftigen Verkaufsargumenten.
Besonders attraktiv ist diese Darstellung für:
Steigern Sie den Entertainment-Faktor:
Lassen Sie Ihre Kundschaft selbst aktiv werden und Ihr Portfolio eigenständig entdecken, oder nehmen Sie Interessierte auf einen digitalen Rundgang mit. So bauen Ihre Kund*innen auch virtuell eine emotionale Bindung zu Ihrem Unternehmen auf. Denn selbst Erlebtes bleibt in Erinnerung und kann den Unterschied bei der Kaufentscheidung ausmachen. Gerade wenn Sie aufgrund der aktuellen Corona-Lage ihre Geschäftsräume nicht regulär öffnen dürfen, sollten Sie ihre digitale Präsenz upgraden.
Das hört sich gut an? Finden wir auch!
Für mehr Tipps zum Upgrade Ihrer digitalen Verkaufskanäle oder zu weiteren Themen rund um 3D-Visualisierung stehen wir gerne bereit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme für Unternehmen beträgt 50.000 Euro bzw. 50 % der getätigten Investition. Schnell sein lohnt sich: Diese Konditionen gelten nur noch bis zum 30. Juni 2021 und sollen helfen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Danach sinkt die Förderquote auf 30 bis 40 %.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Das Angebot richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen mit weniger als 500 Mitarbeitenden und einer Niederlassung in Deutschland.
Vom Programm ausgeschlossen sind – neben Vereinen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung – auch insolvente oder sich noch in der Gründungsphase befindende Unternehmen.
Weiterhin muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden, der ein Konzept zur Verwendung der Fördergelder beinhaltet. Dieser sollte aus einer Beschreibung Ihrer Ausgangslage, Ihrer Zielstellung und den aufgewendeten Maßnahmen bestehen. Auch Szenarien, wie die Förderung zum Beispiel zur Steigerung Ihrer Innovationsfähigkeit oder zur Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Lage beiträgt, sind wünschenswert.
Was gilt es zu beachten?
Die Förderung läuft noch bis Ende 2023. Das Projekt darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden und sollte spätestens 12 Monate nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Let’s go!
Details finden Sie kompakt zusammengefasst in den FAQ des Förderprogramms: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html
„Digital Jetzt“ ist ein Förderprogramm des